Informationen diesbezüglich bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Gerne können Sie sich mit der Pflegedienstleitung in Verbindung setzen unter 06106 – 770 67 10.
Pflegebedürftige, bei welchen die Pflege in der häuslichen Umgebung durch einen Pflegedienst erfolgt, werden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung mit Sachleistungen unterstützt.
Pflegebedürftige, welche die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch Angehörige oder Nachbarn sicherstellen wollen, können anstatt der häuslichen Pflegesachleistung ein monatliches Pflegegeld erhalten.
In jedem Fall ist der Pflegebedürftige verpflichtet (mindestens einmal halbjährlich), einen Beratungsbesuch durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Die Kosten für den Einsatz der professionellen Pflegekräfte übernimmt die Pflegekasse.
Möchte der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise, besteht die Möglichkeit auf ein anteiliges Pflegegeld. Zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes wird das Verhältnis zwischen dem in der jeweiligen Pflegestufe zustehenden Höchstbetrag und dem abgerechneten Betrag der häuslichen Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst sichergestellt.
Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit verhindert, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen durch einen zugelassenen Pflegedienst. Für mehr Informationen sprechen Sie uns bitte diesbezüglich direkt an.
Kann die häusliche Pflege nicht in zufriedenen Umfang sichergestellt werden, besteht die Möglichkeit auf teilstationäre Pflege.
Ist die Sicherstellung der häuslichen Pflege zeitweise vorerst nicht gegeben, kann die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung der Kurzzeitpflege erfolgen.
Die pflegebedingten Kosten werden für längstens vier Wochen im Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen.
Aktuellste Übersicht finden Sie auf der Internetseite vom Bundesgesundheitsministerium. Hier klicken.